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Verkehrswertgutachten

Wir ermitteln für Sie den Verkehrwert (Martkwert) gemäß § 194 BauGB insbesondere von:

  • Einfamilienhäuser,
  • Mehrfamilienhäuser,
  • Eigentumswohnungen,
  • unbebaute Grundstücke,
  • Gewerbe- und Industrieimmobilien (z.B.Geschäftshäuser, Gaststätten)
  • land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke und Gebäude

. 

Wir bewerten auch in Sonderfällen wie z.B.:

  • Erbbaurecht,
  • öffentlich geförder. Wohnungsbau,
  • Bodenordnungsverfahren,
  • verunreinigte Grundstücke,
  • Immobilienfonds
  • Spezialimmobilien
  • usw.

Bei den oben genannten Wertermittlungen kann selbstverständlich der Einfluss bestehender begünstigender Rechte oder Belastungen (falls vorhanden) im berücksichtigt weden. Dies können sein: Baulasten, Denkmalschutz, Überbau, Notwegerechte, Nießbrauch, Leibrenten, Dienstbarkeiten (z. B. Wohnungsrechte), Reallasten (z. B. Pflegeverpflichtungen), Grunddienstbarkeiten (z. B. Gehrechte), Obligatorische Rechte (z. B. Mietrechte), usw.

Weiterhin können noch eine Vielzahl von Faktoren den Verkehrswert beeinflussen, wie z. B.: Gebietsspezifische Einflüsse (wohnwerterhöhende Infrastruktur), spezielle Gebäudemerkmale, aber auch: Altlasten, Lärmimmissionen oder Bauschäden,  Grundstückszuschnitt, Mieten, Mietvertragsgestaltung, aktuelle Marktlage, Gebäudekosten (Herstellung und Unterhaltung), Liegenschaftszins, Marktanpassungsfaktor, Erschließungskosten, u.s.w. wirken sich auf den Verkehrswert aus.

Da jedes Grundstück einmalig ist, müssen diese Faktoren individuell untersucht und entsprechend objektiv bewertet werden.

Weiterhin müssen viele Gesetze, Normen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

Das alles macht die Wertermittlung unter anderem überaus umfangreich und kompliziert und erfordert insbesondere einen fundierten Sachverstand sowie ein umfangreiches Know-how im Bau und Planungsrecht, aber auch detaillierte Marktkenntnisse in den unterschiedlichen Immobiliensegmenten.

Wir als seriöses Sachverständigenbüro sind durch unsere Marktnähe sowie unserer umfassenden wirtschaftlichen und technischen Erfahrungen und Ausbildungen in der Lage Ihnen marktgerechte Gutachten in höchster Qualität zu erstellen.

Insbesondee bei der Bewertung von angeschlagenen Immobilienbeständen lassen wir Sie mit dem Verkehrswertgutachten nicht alleine, wir geben Ihnen eine entsprechende Handlungsempfehlung und helfen Ihnen mit der Verwertung.

Den Wertermittlungsstichtag bestimmen Sie; wir sind in der Lage den Wert Ihrer Immobilie auch zu vergangenen Stichtagen festzustellen.

Gerne ermitteln wir Ihnen auch Sonderformen der Wertermittlung wie z.B. den Beleihungswert sowie den Versicherungswert 1914 Ihrer Immobilie.

 

Kurzgutachten

Als Kundenorientiertes Sachverständigenbüro passen wir die Art und den Umfang unserer Leistung an die vorherrschenden individuellen Umstände unseres Kunden an, damit Sie nur das bezahlen müssen was Sie auch wirklich benötigt.

So ist bei Wertgutachten ein Kurzgutachten oder Formularbewertung in vielen Fällen vollkommen ausreichend.

Ein Kurzgutachten ist lediglich ohne Baubeschreibung, Lagebeschreibung und Anlagenfürhung (wie z.B. Lichtbilder und Baupläne). Der Verkehrswert wird allerdings genauso ausführlich und sorgfältig ermittelt und dargestellt wie in einem normalen Verkehrswertgutachten.

Bei einer Formuarbewertung werden lediglich die umfangreichen Bewertungsformulare- und übersichtlich nachvollziehbaren Berechnung der jeweiligen Bewertungsverfahren erstellt.

Hierfür ist auch nicht immer ein Ortstermin zwingend notwendig. Die wesentlichen Grundstücks- und Gebäudedaten können gegenseitig abgestimmt und ggf. mit Unterlagen wie Fotos und Pläne unterlegt werden. Jedoch ist ein Ortsermin durch den Sachverständigen immer ratsam und sinnvoll.

Gerne kann eine solche Bewertung auch wärend eines gemeinsamen Beratungsgespräches erfolgen, wobei wir Ihnen während der Bewertung die unterschiedlichen Verfahren, Wertansätze und Datengrundlagen erläutern und näher bringen, sodass Sie selbst sehen, verstehen und nachvollziehen können auf welche Punkte es bei der Wertermittlung ankommt und wie sich entspreche Werte bilden. 

Auch hierbei sind wir kundenorientiert und flexibel, so können wärend einer Beratung unterschiedlichste Varianten und Situationen schnell und einfach geprüft und dargestellt werden, beispielsweise eine "was-wäre-wenn" oder "Worst-Case"-Betrachtung.

Gerne Beraten wir Sie, welche Gutachtensform für Ihr individuelles Bedürfnis, die geeigneteste und günstigste Lösung ist.

 

Beleihungswertgutachten

Vorallem für unsere institutionelle Kunden bieten wir die Beleihungswertermittlung gemäß §16 Pfandbriefgesetz an.

 

Gutachterliche Stellungnahmen

Für den Fall, dass Sie kein umfangreiches Gutachten oder einen andren Wert als den Verkehrswert z.B. lediglich die Restnutzungsdauer Ihres Gebäudes benötigen bzw. ein Ihnen vorliegendes Gutachten auf fachliche Richtigkeit und Plausibiliät prüfen lassen möchten, fertigen wir Ihnen gerne eine entsprechende „gutachterliche Stellungnahme“ hierzu an.

 

Mietwertgutachten

Wir ermittlen für Sie auch den Mietwert Ihrer Immobilie.


Grundstücksmarktanalyse

Wir analysieren und untersuchen für Sie den Grundstücksmarkt, die Lage und das Marktumfeldes und bewerten die Entwicklungspotenziale Ihres Immobilienstandortes.

Dabei liefern wir Ihnen die wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Insbesondere bewerten wir die potentielle Entwicklungsmöglichkeit sowie die technischen und wirtschaftlichen Chancen und Risiken. 

Sie erhalten von uns eine umfassende Analyse mit Empfehlung als Entscheidungsgrundlage. 

 

Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail.

Nutzen Sie unsere Erfahrung, wir helfen Ihnen...

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