Honorar nach Zeit
Um Ihnen die Gelegenheit zu geben uns kennenzulernen und sich von unserer Leistungsfähigkeit zu überzeugen, bieten wir Ihnen eine unverbindliche telefonische Kurzberatung bis zu 5 Minuten Gesprächsdauer kostenfrei an.
Darüber hinausgehende Tätigkeiten werden lt. Nachweis wie folgt verrechnet:
Stundensätze: netto brutto
Sachverständiger, Gutachter .................. 98,00 € 116,62 €
Technischer Mitarbeiter .......................... 70,00 € 83,30 €
Sonstige Mitarbeiter ............................... 48,00 € 57,12 €
Abrechnung erfolgt nach vollen 0,25 Std.
Termine ausserhalb unserer Geschäftszeiten z.B. am Wochenende oder nach 18 Uhr werden mit einem Aufschlag von 30% abgerechnert.
Gerne bieten wir Ihnen auch ein individuell zugeschnittenes Leistungspaket zum Festpreis an.
Wertermittlung und Verkehrswertgutachten
Unsere Wertermittlungsleistungen können wir Ihnen gerne zum Festpreis anbieten.
Unsere Festpreise sind abhängig von der Objektart, Objektgröße, eventueller Besonderheiten.
Wir bieten Ihnen hierbei folgende Ausarbeitungsstände einer Wertermittlung an:
- preiswerte Formularbewertung 10-20 Seiten (ab 250 €),
- in der Regel ausreichende Kurzgutachten über den Verkehrswert 30-40 Seiten (ab 500 €)
- ausführliches Verkehrswertgutachten i.d.R. bei gerichtlichen Streitigkeiten 60-80 Seiten (ab 1.000 €)
Fragen Sie nach unseren günstigen Konditionen.
Alternative Abrechnungsmöglichkeit nach HOAI
Bei der Erstellung von ausführlichen Verkehrswertgutachten wurde das Honorar in der Regel nach der bisherigen gesetzlichen Grundlage § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bestimmt.
Diese gesetzliche Abrechnungsgrundlage ist seit der HOAI-Novelle 2009 weggefallen. Jedoch kann auf Wunsch diese bisherige Abrechnungsbasis auch noch zukünfig vereinbart werden und dient als guter Maßstab zur Honorarbestimmung derartiger Tätigkeiten. Ansonsten könnte auch diese Tätigkeit nach Zeithonorar verrechnet werden.
Grundlage für die Bemessung des Honorars ist nach § 34 Abs. 2 HOAI der vom Sachverständigen ermittelte Wert. Auszug aus der HAOI §34 Wertermittlung
Gerne erläutern wir Ihnen die Vorschriften der HOAI und ordnen Ihr Objekt in die Honorartabelle des § 34 HOAI ein und nennen Ihnen die voraussichtlichen Kosten.
Nebenkosten netto brutto
Fahrzeugkosten je km ............................. 0,50 € 0,60 €
Messgeräteeinsatzpauschale .................... 20,00 € 23,90 €
Farbdruck und Farbkopie je Seite ............. 2,00 € 2,38 €
Bürokostenpauschale:
5 % der Honorarsumme für Porto, Telefon, Fotokopien, Büromaterial, etc.
Sonstige Nebenkosten werden nach Nachweis abgerechnet.
Umsatzsteuer / Rechnungsstellung
Die vorstehenden Bruttobeträge beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
Stand: 01.01.2016
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